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Wo sind Winterreifen Pflicht? Drucken E-Mail
Image Wer vorhat, in den kommenden Monaten mit seinem Fahrzeug ins europäische Ausland zu verreisen, sollte sich mit den Bestimmungen in Bezug auf Winterreifen vertraut machen. 
Auch wenn der Wechsel auf Winterreifen in vielen Ländern nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte man zur eigenen Sicherheit seinen Urlaub in bestimmten Regionen in keinem Fall mit Sommerreifen antreten und die entsprechenden Empfehlungen beherzigen.
 
 

Belgien/Niederlande/Luxemburg:
Keine Winterreifenpflicht. Spikes sind verboten. In den grenznahen bergigen Regionen ist immer mit Schnee und auch in anderen Landesteilen mit niedrigen Temperaturen zu rechen, Winterreifen deshalb unbedingt empfehlenswert.

Dänemark:
Keine Winterreifenpflicht, aber viele Dänen wechseln die Reifen. Spikes sind erlaubt. Empfehlung: Aufgrund der winterlichen Temperaturen in jedem Fall mit Winterreifen einreisen.

Estland:
Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar. Je nach Wetterlage kann die Frist nach vorne oder hinten verschoben werden. Spikes sind nicht zugelassen.

Finnland / Lettland:
vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, auch für ausländische Fahrzeuge.

Frankreich:
Keine generelle Pflicht, Winterreifen können aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden, Schneeketten können auf bestimmten Straßen obligatorisch sein. Spike mit Geschwindigkeitseinschränkungen erlaubt von Anfang November bis Ende März, Plakette muss auf die Spikes hinweisen.

Italien:
Keine generelle Pflicht, Winterreifen können aber für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden. Spikes mit Geschwindigkeitsbegrenzungen erlaubt. Empfehlung: in den Winterurlaub nach Italien in keinem Fall ohne Winterreifen!

Litauen:
Winterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April

Norwegen:
Für ausländische Fahrzeuge keine Winterreifenpflicht, aber dringend empfohlen. Autofahrer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und ggfs. Schneeketten mitzuführen.

Österreich:
Keine generelle Winterreifenpflicht, aber Anordnung durch Verkehrsschilder möglich. Auf den markierten Strecken dürfen die Fahrzeuge nicht ohne Winterausrüstung weiterfahren, vorgeschriebene Profiltiefe 4 mm. Spikes an Fahrzeugen bis 3,5 t bei Geschwindigkeitsbegrenzungen erlaubt.

Polen:
Keine Winterreifenpflicht. Da es kaum Winterdienste gibt, sind Winterreifen unbedingt empfehlenswert.

Schweiz:
Keine Winterreifenpflicht – aber: bei einem Unfall, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, erhebliche Mithaftung. Spikes innerorts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen erlaubt, auf den meisten Autobahnen aber nicht.

Schweden:
Für inländische Fahrzeuge sind Winterreifen Pflicht, für ausländische nicht. Da viele Straßen nicht gestreut sind, sollte auf Winterreifen aus Sicherheitsgründen nicht verzichtet werden.

Slowenien:
Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. März, d.h. Winterreifen oder Radialreifen mit Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.

Tschechien:
Keine Winterreifenpflicht, aber dennoch empfehlenswert.
 

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