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Wechsel auf Winterreifen: Drucken E-Mail
Winterreifen Wechsel auf Winterreifen: In einigen Ländern Pflicht.
Gerade mit Sommerreifen kommt es in der kalten Jahreszeit auf rutschiger Fahrbahn schnell zu Unfällen. Einige europäische Länder schreiben daher die Verwendung von Winterreifen vor.
Allerdings gibt es dazu keine einheitliche europäische Regelung. Mit der folgenden Übersicht können Sie vor einer Fahrt in den Winterurlaub die notwendigen Informationen in Sachen Winterreifenpflicht einholen.
 
 
In Deutschland sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Sommerreifen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verwenden ist also nicht verboten. Im Schadensfall auf eis- und schneeglatter Fahrbahn können Sommerreifen jedoch schnell zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, muss zum einen seine Fahrgeschwindigkeit den Witterungsverhältnissen anpassen, also ganz besonders vorsichtig fahren. Zum anderen müssen die Reifen - im Sommer wie im Winter - eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen (der ADAC empfiehlt jedoch Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe). Ansonsten können sich Kaskoversicherungen bei Unfällen auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit berufen. Der versicherten Person wird dann eine Mithaftung oder Mitschuld zugesprochen, Schäden werden nicht oder nicht vollständig ersetzt. Gerade wer vollkaskoversichert ist, sollte besser auf Nummer sicher gehen und nicht auf Winterreifen verzichten.


Das gesetzlich vorgeschriebene Winterreifen-Kennzeichen für den europäischen Markt ist "M+S", "M&S" oder "M.S.". Es steht für "mud+snow" bzw. "Matsch+Schnee" und beinhaltet, dass die Reifen wintertauglich sind. Sie unterscheiden sich im Profil und der Gummimischung von Sommerreifen und sind den Erfordernissen der kalten Jahreszeit angepasst. Haben Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs, dann muss am Armaturenbrett im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber angebracht werden, der auf die Geschwindigkeitsbegrenzung der Reifen hinweist. Nicht erlaubt ist in Deutschland das Fahren mit Spikereifen.


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