Im Bereich der Altautoentsorgung besteht bisher in Deutschland ein erfolgreiches Beispiel,
für das gute Zusammenspiel zwischen freiwilliger Selbstverpflichtung und staatlicher Rahmensetzung.Dieser moderne und erfolgreiche Umweltpolitikansatz wird durch die EU-Altautorichtlinie abgelöst. Damit wird das flexible Element der freiwilligen Selbstverpflichtung preisgegeben. EU-Richtlinie über Altfahrzeuge verabschiedetMit der am 21. Oktober 2000 veröffentlichten Richtlinie (2000/53/EG) beabsichtigen die europäischen Gremien ein hohes Umweltschutzniveau bei der Verwertung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen in der gesamten Europäischen Union zu erreichen. Die ökologische Zielsetzung der Richtlinie ist die Definition von Mindestanforderungen für Altautoverwerter und für den Verwertungsprozeß. Es werden jedoch keine konkreten Anforderungen gestellt. Somit wird die Harmonisierung auf europäischer Ebene wahrscheinlich nicht erreicht. Vielmehr sind aufgrund der zu vermutenden unterschiedlichen Umsetzungen in den Mitgliedstaaten weiterhin Wettbewerbsverzerrungen und unterschiedliche Umweltstandards bei der Altautoverwertung in Europa zu befürchten.Eine ganze Reihe der in der Richtlinie enthaltenen Instrumente und Forderungen, wie die kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Hersteller bzw. Importeure, das Verbot bestimmter Metalle im Automobilbau, die hohen stofflichen Verwertungsquoten und die Ausweitung auf Nutzfahrzeuge, gehen über die umweltpolitisch gebotenen Ziele hinaus und greifen damit massiv und kostentreibend in ökonomische Abläufe aller beteiligten Industriezweige ein. Ein ökologischer Gewinn wird dadurch nicht erzielt. Dies zeigt sich insbesondere bei der sogenannten „kostenlosen Rücknahme“ von Altfahrzeugen. Die Brüsseler Gremien verkennen, daß der Wert eines Altfahrzeuges sich nicht allein nach seiner Konstruktion bestimmt, sondern daß Pflege und Wartung während der Nutzung der entscheidende Wertfaktor für ältere Fahrzeuge sind. Diese werden alleine durch den Fahrzeughalter und sein Verhalten bestimmt.Es ist zu befürchten, daß die Fahrzeuge künftig länger gefahren werden. Dies beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit, da alte Fahrzeuge oft Sicherheitsrisiken darstellen und sie vergleichsweise viel stärker das Unfallgeschehen bestimmen als neue. Darauf haben schon der Deutsche Verkehrsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) aufmerksam gemacht. Weiterhin läuft eine längere Nutzungsdauer dem Bestreben der Umweltpolitik zuwider, die Emissionen und den Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr zu senken, da ältere Fahrzeuge in der Regel nicht den neuesten Umweltstandards entsprechen. |